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KÖNIGSKINDER IMMOBILIEN-GLOSSAR
Altbau
Vorhandene Gebäude werden nach ihrem Alter unterschiedlich als Altbauten eingestuft. Teilweise wird von Bauten, die vor 1948 entstanden sind, teilweise von Bauten, die älter als 30 Jahre sind, ausgegangen.
Altersversorgung
Es empfiehlt sich, die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums so zu planen, dass die Immobilie mit dem Eintritt des Bauherrn in den Ruhestand möglichst belastungsfrei ist. Ein bezahltes Haus oder Eigentumswohnung ist eine wichtige Säule der Altersversorgung, da dies einerseits das Rentnerbudget um die Miete entlastet und andererseits einen inflationssicheren Sachwert darstellt.
Anderkonto
Treuhandkonto eines Notars für die Verwahrung von Fremdgeldern.
Annuität
So bezeichnet man den Betrag, den Sie für ein Darlehen oder eine Hypothek regelmäßig jährlich aufzuwenden haben. Diese Annuität ist ein stets gleichbleibender (monatlicher / vierteljährlicher) Betrag, der sich aus einem Zinsanteil (laufend abnehmend, weil Sie ja regelmäßig abzahlen) und einem Tilgungsanteil (laufend zunehmend, weil auf die abnehmende Darlehenssumme immer weniger Zinsen zu zahlen sind) zusammensetzt. Die ersparten Zinsen werden zur Tilgung eingesetzt, so dass die Jahres- bzw. Monatsraten immer gleich bleiben, bis der gesamte Kredit zurückgezahlt ist.
Annuitätendarlehen
Damit ist genau der Kredit gemeint, der im Stichwort Annuität erläutert wurde. Je nach den finanziellen Möglichkeiten lauten dann die entsprechenden Vereinbarungen: "8 % Zins und 1 % Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen".
Auflassungsvormerkung
Dient der Sicherheit des Käufers eines Grundstücks auf Eintragung ins Grundbuch. Damit sind Verfügungen, die nach Eintragung der Auflassungsvormerkung über das Grundstück getroffen werden, gegenüber dem Käufer unwirksam. Das heißt zum Beispiel, dass ein "heimlicher" Zweitverkauf der Immobilie nicht möglich ist, weil die Auflassungsvormerkung im Grundbuch als Sperre wirkt.
Außenbeleuchtung
Die Außenbeleuchtung ist bei beginnender Dunkelheit einzuschalten. Kommen Passanten durch fehlende Beleuchtung zu Schaden, so trägt der Eigentümer die entstehenden Schäden.
Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis ist bei den Bauämtern der Gemeinde hinterlegt. Hier werden Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks vermerkt, sofern diese von öffentlichem Interesse sind. Zum Beispiel Abstandsflächenüberschreitungen oder auch Wegerechte zur Erschließung eines Grundstücks. Bevor Sie eine Immobilie erwerben, sollten Sie das Baulastenverzeichnis einsehen, um vor etwaigen Überraschungen geschützt zu sein.
Bebaubarkeit
Zur Bebauung eines Grundstücks ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Wenn jedoch eine Baugenehmigung nicht oder nicht zwingend vorgeschrieben ist, genügt das Vorliegen einer Bestätigung der zuständigen Behörde, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt oder nach den baurechtlichen Vorschriften mit dem Bauvorhaben begonnen werden darf.
Bebauungsplan
Bezeichnet das Baugebiet und schreibt planungsrechtliche Mindesterfordernisse vor, an die Sie sich halten müssen. Sie können und sollten ihn beim kommunalen Bauamt einsehen, denn mitnehmen oder kopieren ist selten möglich.
Belastung
Es ist wichtig, dass die Grenze der eigenen Belastung im Anschluss an den Bau oder Kauf eines Objektes nicht überschritten wird. Die finanzielle Belastung sollte 40 % des Nettofamilieneinkommens nicht überschreiten. Sicherheitshalber sollten Sondereinnahmen nicht in die Berechnungen mit einfließen, da sie nur selten regelmäßig und verlässlich sind.
Beleihungsgrenze
Auf der Grundlage des Beleihungswertes wird eine sogenannte Beleihungsgrenze festgesetzt. So werden 60 - 80% bei Hypothekenbanken, 80 - 90% bei Banken und Sparkassen, 45% bei Lebensversicherern und 80% bei Bausparkassen , des Beleihungswertes bei Wohnungsbaufinanzierungen als Obergrenze der Fremdfinanzierung festgesetzt.
Beleihungswert
Danach richtet sich die Höhe der zu vergebenden Finanzierungsmittel für das Immobilienobjekt. Grundsätzlich spielt dafür der Bauwert (sprich: die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten) und der Bodenwert (sprich: der auf Dauer erzielbare Preis für ein solches Grundstück) eine Rolle.
Bereitstellungszinsen
Sie fallen vom Zeitpunkt der Darlehenszusage jeweils für den Teil an, der noch nicht ausgezahlt ist. Sie werden berechnet für die Zeitspanne, in der ein zugesagter Kredit nicht abgerufen wird. Das trifft meist in Fällen zu, in denen Teilkredit-Auszahlungen sich am Baufortschritt orientieren. Das können der gesamte Betrag oder jeweils entsprechende Teilbeträge sein. Am günstigsten für Sie ist es natürlich, wenn überhaupt keine Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Das sollte Ihr erstes Ziel sein. Ist das nicht durchzusetzen, so kann es im Endeffekt auf dasselbe hinauslaufen, wenn Sie den Zeitpunkt möglichst weit hinausschieben können, ab dem Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Etwa erst nach 6, 10 oder 12 Monaten. Vieles hängt dabei von einer geschickten Finanzplanung ab.
Bürgschaftssicherung
Anstelle der Sicherheiten nach § 3 ff. MaBV, können Zahlungen des Käufers auch dadurch gesichert werden, dass der Bauträger dem Käufer die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank aushändigt, in welcher der Bürge für alle etwaigen Ansprüche des Käufers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte einsteht. (§ 7 MaBV). Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nach § 3 MaBV eingetreten sind und sich der Bauträger an den Ratenplan gemäß MaBV hält oder - falls er das nicht tut - das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist. Gesichert werden müssen sämtliche Zahlungen, die der Käufer geleistet hat. Es reicht daher nicht aus, wenn dem Käufer nur hinsichtlich eines Teils der von ihm bezahlten Beträge eine Bürgschaft gestellt wird.
Carport
Ein Carport dient als Garagenersatz. Er besteht häufig aus einer Balkenkonstruktion aus Holz mit drei Wänden und Überdachung.
Darlehen
Meiden Sie auf jeden Fall eine Überfinanzierung, bei der die Darlehenssumme über den reinen Kaufpreis hinausgeht!
Disagio
Für die Finanzierung selbstgenutzter Immobilien ist ein Disagio in der Regel nicht sinnvoll.
Disagio, Damnum
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag, z.B. eines Gebäudedarlehens. Führt zu einem niedrigeren Nominalzins für das Darlehen und somit zu einer geringeren monatlichen Belastung.
Effektivzins
Der Effektivzins gibt die tatsächlichen Kosten, den "Preis" eines Kredits an. Er berücksichtigt neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein Disagio, die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung und eventuelle Vermittlungsprovisionen. Der Effektivzins ist der beste Maßstab, Kreditangebote mit gleicher Zinsbindung zu vergleichen. Banken müssen allerdings nach der Preisangabenverordnung nicht alle Kreditkosten in den Effektivzins einrechnen. Zusätzlich fallen oft noch Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren an. Sie sollten sich vom Effektivzinsvergleich nicht allzu viel versprechen. Denn einige wichtige Kostenbestandteile sind im Effektivzins nicht enthalten, haben aber auf die Gesamtbelastung aus einem Kredit unter Umständen ganz erheblichen Einfluss.
Eigenkapital
Setzen Sie für die Finanzierung einer eigenen Immobilie so viel Eigenkapital wie möglich ein. Eine stets verfügbare Reserve von 3 bis 6 Nettomonatsgehältern sollten Sie allerdings für unvorhergesehene Ausgaben behalten.
Erbbaurecht
Dinglich gesichertes, zeitlich befristetes Recht an einem Grundstück, auf- oder unter der Oberfläche ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht ist belastbar, veräußerlich und vererbbar. Entgelt für die Gewährung eines Erbbaurechts ist der Erbbauzins.
Errichtung des Bauwerkes
Ist das Vertragsobjekt noch nicht vollständig hergestellt, so müssen genaue Pläne und eine möglichst detaillierte Baubeschreibung Inhalt des Vertrags sein. Dies kann auch durch Verweisung auf eine andere notarielle Urkunde geschehen. Abweichungen und Ergänzungen hierzu sind in den Vertrag des Käufers aufzunehmen. Der Bauträger darf sich Änderungen in der Bauausführung nur insoweit vorbehalten, als sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen des Bauträgers zugemutet werden können (§10 Nr. 4 AGBG). Bauträgerverträge sollen einen bestimmten Fertigstellungstermin enthalten, wobei zwischen bezugsfertiger Herstellung und vollständiger Fertigstellung differenziert werden sollte. Für den Fall der Terminüberschreitung sieht das Gesetz einen Anspruch des Käufers auf Schadensersatz vor. Im Vertrag kann auch eine Vertragsstrafe oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall vereinbart werden.
Ertragswert
Der Wert, der sich aufgrund der Rentabilität einer Liegenschaft errechnet. Im Gegensatz: Sachwert.
Fertigstellung
Für die vollständige Fertigstellung ist die Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich. Hierzu gehört auch die Beseitigung aller festgestellten Mängel.
Finanzierungsvollmacht
Will der Bauträger bei der Bestellung der Finanzierungsgrundpfandrechte nicht persönlich mitwirken, so kann er den Käufer zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen bevollmächtigen.
Flurstück
Bezeichnet die Fläche mit einer Nummer, wodurch Ihr Grundstück genau zu identifizieren ist. Das Flurstück ist meist ein Teilstück einer größeren Grundfläche, genannt Flur.
Freistellungserklärung
Häufig sind die in Abteilung III eingegebenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis der Immobilie. Der Verkäufer/Notar fordert dann eine Freistellungserklärung der Gläubiger über die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte an und sichert so die lastenfreie Übergabe an den Käufer.
Fördermittel
Erkundigen Sie sich, ob Sie für Ihren Bau oder Kauf öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können. Die Bundesländer vergeben zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse (einkommensabhängig). Junge Familien erhalten Nachrangkredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). KfW-Mittel gibt es auch für die Wohnungsmodernisierung in den neuen Bundesländern sowie für energiesparende Baumaßnahmen in den alten Bundesländern. Höhe und Dauer der steuerlichen Förderung hängen vom Fertigstellungs- und Erwerbszeitpunkt ab. Angesichts der neuen Wohneigentumsförderung ist es unumgänglich, sich genau zu informieren, wie sich diese auf Ihre Finanzierung auswirkt. Lassen Sie sich professionell beraten!
Gemeinschaftseigentum
Eigentum der Gesamtheit der Wohnungseigentümer an dem Grundstück sowie den Teilen, Anlagen und Errichtungen eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen, die nicht im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen.
Gemeinschaftsordnung
In der Regel Bestandteil der Teilungserklärung. Regelt das Miteinander der einzelnen Wohnungseigentümer.
Gewährleistung
Die Frist für Gewährleistungsansprüche auf Baumängel beträgt nach VOB nur 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die BGB-Variante im Kaufvertrag beurkundet wird.
Grundbuch
Bei dem Amtsgericht geführtes Register, in dem die Besitz- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken festgehalten sind. Es genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme des Grundbuches hat, sich auf die Eintragungen verlassen kann. Nur durch Eintragung in das Grundbuch wird man Eigentümer.
Grundbuchlasten
Übernehmen Sie nach Möglichkeit immer ein lastenfreies (ohne Eintragungen) Grundbuch, da ansonsten wertmindernde Bedingungen zu Ihren Lasten gehen.
Grunderwerbssteuer
Eine bei Erwerb von Inländischen Grundstücken erhobene Steuer, die vom Erwerber zu tragen ist. Der Steuersatz beträgt einheitlich 5 % vom Erwerbspreis. Steuerbefreiung im wesentlichen bei Erwerb von Verwandten in gerader Linie und vom Ehepartner.
Grundpfandrechte
Ein Grundpfandrecht ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Es ermöglicht, dass Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) als Kreditsicherheiten für Realkredite verwendet werden können. Grundpfandrechte sind die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Alle Grundpfandrechte müssen im Grundbuch in Abt. III eingetragen sein.
Grundschuld
Dingliche Sicherheit für eine Forderung für die das Grundstück haftet. Sie ist im Unterschied zur Hypothek vom Bestand der zugrunde liegenden Forderung unabhängig.
Grundschuldeintragungen
Prüfen Sie, ob Sie als Käufer bereits eingetragene Grundschulden übernehmen können. Insbesondere brieflose Grundschulden können unproblematisch übernommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, evtl. ist die Grundschuld sogar zugunsten Ihres Kreditinstituts eingetragen. Sie können erhebliche Eintragungsgebühren des Notars und des Gerichtes sparen, der Verkäufer spart Löschungsgebühren.
Haustechnik
Die Haustechnik umfasst die sanitären, heizungstechnischen und elektrischen Anlagen.
Hypothek
Sie ist kaum noch gebräuchlich, weil den Kreditinstituten zur Absicherung ihrer Darlehensforderungen die Eintragung einer Grundschuld viel lieber ist. Die Hypothek ist nämlich einem ganz bestimmten Kredit zugeordnet. Je mehr davon getilgt ist, desto geringer ist die Hypothek.
Instandsetzung
Instandsetzungen werden notwendig durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder natürliche Alterung der Baustoffe.
Isolierung
Isoliert wird gegen Strom und Wasser, auch wenn sich diese Bezeichnung immer noch hartnäckig und fälschlicherweise für Schall- und Wärmedämmung hält.
Jahresheizwärmebedarf
Aus den Berechnungen des k-Wertes (Wärmeschutz), lässt sich der theoretische Jahres-Heizwärmebedarf ermitteln. Dies ist jedoch nur eine Berechnungsmöglichkeit, die nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen muss, der von den individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten der Nutzer, besonders bezüglich der Raumtemperaturen und Art der Lüftung, abhängig ist.
Kataster
Verzeichnis aller Grundstücke. Es wird bei den Katasterämtern geführt.
Klinker
Klinkersteine sind mit sehr hohen Temperaturen gebrannte Ziegel, die sich wegen ihrer Beständigkeit und Frostsicherheit besonders für die Verblendung bei zweischaligem Mauerwerk eignen.
Kreditbedarf
Ermitteln Sie sorgfältig Ihren Kreditbedarf. Zu niedrig angesetzte Baukosten oder Kaufnebenkosten können Ihre Finanzierung gefährden. Doch auch ein zu hoch angesetztes Darlehen kann teuer werden. Banken verlangen eine Nichtabnahmeentschädigung, wenn Sie einen Teil des Darlehens nicht abnehmen.
Lichte Höhe
Diese Höhe bezeichnet innerhalb eines Raumes die Höhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Fertigdecke.
Liegenschaftsbuch
In Karteiform geführte Bestandsblätter nach Eigentümer geordnet, die alle Grundstücke eines Gemeindebezirks ausweisen.
Löschungsbewilligung
Die Genehmigung des Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung desselben. Sie bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.
MaBV
Die Makler- und Bauträgerverordnung ist die Basis und das rechtliche Gerüst von Bauträgerkaufverträgen. Hier ist unter anderem geregelt, wie die Zahlung des Kaufpreises nach Kaufpreisraten erfolgt und wie ein Käufer während der Bauphase im Konkursfall des Bauträgers geschützt ist.
Modernisierung
Von Modernisierung spricht man, wenn die Baukonstruktionen weitgehend erhalten bleiben, durch Verbesserung von Ausstattungsstandards und Erfüllung erhöhter Anforderungen des Bautenschutzes eine Wertsteigerung erreicht wird.
Nebenkosten
Bei der Planung der Finanzierung sollte ein wichtiger Faktor, der die Gesamtrechnung nicht unerheblich beeinflusst, mit berücksichtigt werden. So mancher ist schon in Schwierigkeiten geraten, weil die Nebenkosten nicht ausreichend kalkuliert waren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbssteuer.
Niedrigenergiehaus
Das Niedrigenergiehaus unterschreitet die von der Wärmeschutzverordnung geforderten Höchstwerte des Jahresheizwärmebedarfs um mindestens 25 % und wird durch das Eigenheimzulagegesetz mit einem zusätzlichen Zuschuss von 400 € honoriert.
Nießbrauch
Unvererbliches und nichtübertragbares dingliches Recht aus einem Grundstück oder einer Sache in ihrer Gesamtheit Nutzung zu ziehen.
Nominalzins
Der Zinssatz mit dem die Nominalschuld zu verzinsen ist. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins, der auch die zusätzlichen Kreditkosten berücksichtigt und daher stets höher als der Nominalzins ist.
Optionstarif
Sie wurden von den Bausparkassen auf den Markt gebracht für Kunden, die noch nicht wissen ob und wann sie bauen möchten. Bei Options- oder Wahltarifen kann sich der Sparer auch nach Vertragsabschluss noch entscheiden zwischen preisgünstigem Baudarlehen oder höherem Sparzins. Der Nachteil ist die undurchschaubare Tarifvielfalt und die Tatsache, dass diese Tarife meist teurer sind.
Putz
Putzarbeiten werden unterschieden in Innen- und Außenputzarbeiten. Sie bilden eine Beschichtung, die die Außen- und Innenwände schützt.
Regenwassernutzung
Werden Regenwasser und verbrauchtes Wasser aus Bad, Küche und Waschküche für Toilettenspülung, Gartenbewässerung etc. genutzt, reduziert sich die Abwassermenge um bis zu 70 %.
Restschuld
Das ist der Schuldenstand des Hausherrn zu einem bestimmten Zeitpunkt oder insbesondere am Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist. Gute Vergleichsgröße für Baufinanzierungsangebote. Bei identischer Darlehenshöhe, identischer Festschreibungsfrist und identischer Rate, ist der Kredit mit der geringsten Restschuld am günstigsten.
Sachwert
Der Wert einer Immobilie, der sich zusammensetzt aus dem Bodenwert und dem Zeitwert des Gebäudes. Gegensatz: Ertragswert.
Schätzgebühren
Zahlen Sie keine Wertschätzungsgebühren für ein internes Beleihungsgutachten der Bank, das sie nicht zu sehen bekommen! Verhandeln Sie hartnäckig über den Wegfall der Gebühr oder wählen Sie ein Kreditinstitut, das generell keine Kosten für die Wertermittlung berechnet.
Schätzkosten
Verlangen die Kreditinstitute für die Ermittlung des Immobilienwertes, um daraus den Beleihungswert zu berechnen. Sie liegen meist zwischen 0,1 und 0,5 % des Schätzwertes oder Darlehensbetrages. Oft werden auch Kostenpauschalen in Rechnung gestellt.
Sondereigentum
Eigentum an einer Wohnung sowie nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum). Gegensatz: Gemeinschaftseigentum.
Sondernutzungsrecht
Ist das Recht eines Wohneigentümers einen bestimmten Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. eine Gartenfläche) in bestimmter Art und Weise unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen.
Sondertilgungen
Freiwillige Sonderzahlung die über die vereinbarten Ratenzahlungen hinausgeht. Wirkt sich laufzeitverkürzend auf ein Darlehen aus. Je nach Darlehensgeber sind verschiedene Sondertilgungen kostenfrei möglich ohne Höhe und Zeitpunkt vorab zu benennen.
Tilgung
Nutzen Sie das niedrige Zinsniveau dazu, nach Möglichkeit mehr als 1 Prozent zu tilgen.
Tilgungsaussetzung
Die Tilgungsaussetzung ist eine Zeit am Anfang der Laufzeit eines Darlehens, in der keine Raten sondern nur Zinsen gezahlt werden. Es erfolgt also keine Tilgung und die Restschuld bleibt in dieser Zeit konstant.
Tragende Wände
Diese Wände nehmen die Kräfte aus Decken und anderen darüber liegenden Bauteilen auf und leiten sie nach unten ab.
Umbau
Umbauten verändern die bauliche Substanz und unterscheiden sich darin von Ausbaumaßnahmen.
Vergleichswert
Beim Vergleichswertverfahren werden für die Beurteilungskriterien vergleichbare Objekte herangezogen, deren Daten an das jeweilige Objekt angepasst werden. Wichtig ist hierbei, dass die Vergleichsobjekte in allen Aspekten mit dem zu schätzenden Objekt übereinstimmen.
Verkehrswert
Das ist der im normalen Geschäftsverkehr auf dem Grundstücksmarkt zu erzielende Preis.
Vorfälligkeitsentgelt
Es fällt an, wenn der Hausherr das Hypothekendarlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt.
Wertermittlung
Zu unterscheiden sind drei Ermittlungsverfahren, und zwar das Vergleichswertverfahren für alle Nutzungen, das Sachwertverfahren, das meist für eigengenutztes Eigentum anzuwenden ist, und das Ertragswertverfahren, das für vermietetes Eigentum oder Mischformen gewählt wird.
Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören nach § 42 II. BV alle Räume die Wohnzwecken dienen, also auch die Küchen und Bäder, jedoch nicht Keller, Waschküchen, Trockenräume, Garagen, Abstellräume etc.
Wohnungseigentum
Ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Grundstück, Treppenhaus, Fassade etc.).
Zahlung nach Baufortschritt
Leisten Sie niemals Zahlungen die nicht dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Bei Zahlungen an einen Bauträger müssen zudem alle Voraussetzungen des § 3 ff der MaBV vorliegen und durch den Notar bestätigt worden sein. Die MaBV sieht eine Ratenzahlung entsprechend dem Bauablauf mit bis zu sieben Raten vor. Die Zusammensetzung dieser Raten sollte vorab im notariellen Vertrag festgelegt werden. Zahlungen zu späteren als den vorgenannten Zeitpunkten können stets vereinbart werden. Zahlungen zu früheren Zeitpunkten können vereinbart werden, wenn dem Käufer eine Bürgschaft ausgehändigt wird, die den in der MaBV genannten Anforderungen entspricht.
Zinsbindung
Lassen Sie sich einen langfristigen Finanzierungsplan erstellen. Bevorzugen Sie in der derzeitigen Niedrigzinsphase eine lange Zinsbindung von mindestens 10 Jahren. Je knapper Sie kalkulieren müssen, desto eher sollten Sie eine 15- oder 20jährige Zinsbindung ins Auge fassen - trotz des höheren Zinssatzes.
Zwischenfinanzierung
Bereitstellung kurzfristiger Baugelder, deren Ablösung durch Mittel der Dauerfinanzierung vorgesehen ist.